Nebenkosten / Betriebskosten

Die Nebenkosten sind Kosten, die dem Vermieter durch den Besitz, die Verwaltung und die Instandhaltung der Immobilie entstehen. Davon lassen sich die Betriebskosten abgrenzen, die Mieter zusammen mit der Kaltmiete an den Vermieter bezahlen. Dabei handelt es sich um die Nebenkosten, die sich der Vermieter von den Mietern zurückzahlen lassen kann. Allerdings gibt es dafür enge Grenzen. Denn nicht alle Nebenkosten sind automatisch auch Betriebskosten und damit auf den Mieter umlegbar. Die Betriebskostenverordnung legt 17 Positionen fest, die als Betriebskosten abgerechnet werden können:

  • Grundsteuer
  • Heizkosten
  • Warmwasserkosten
  • Kosten verbundener Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen
  • Kosten der Wasserversorgung
  • Kosten der Entwässerung
  • Kosten des Betriebs für Personen- oder Lastenaufzug
  • Kosten der Straßenreinigung und Müllentsorgung
  • Kosten der Beleuchtung
  • Kosten der Schornsteinreinigung
  • Kosten der Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung
  • Kosten der Gartenpflege
  • Kosten für des Hauswart
  • Kosten des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage oder Breitbandverteiler
  • Kosten des Betriebs der Einrichtungen für die Wäschepflege
  • Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung
  • Sonstige Nebenkosten

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