Gemeinsam mit diesen Spezialisten werden die Wünsche des Bauherren aufgenommen, auf Machbarkeit geprüft und natürlich im Gesamtbudget berücksichtigt. Sofern der Bauherr dem Architekten ein Maximal- oder Zielbudget genannt hat, ist dieser auch verpflichtet im Rahmen seiner Planungstätigkeit dieses zu berücksichtigen. Hierfür ermittelt er anhand von Kostenschätzungen für den Bauherren belastbare Aussagen zu einzelnen Kostengruppen und zu den voraussichtlichen Gesamtkosten sowohl hinsichtlich Bau- als auch Planungs- und Ingenieursleistungskosten.
Die Auswahl des richtigen Architekten kann aufgrund von Referenzen erfolgen, Empfehlungen oder durch einen Wettbewerb. Die Leistungsphasen des Architekten reichen von den sogenannten Grundlagenermittlungen über Entwurfsplanungen, Genehmigungsplanungen, Ausführ- und Werksplanungen bis hin zur Ausschreibung, Vergabe und Bauüberwachung eines solchen Projektes. Selbstverständlich kann der Bauherr auch nur Teilplanungsleistungen auswählen und andere als Paket an weitere Auftragnehmer vergeben. Hier sind verschiedene Modelle möglich.