Hausgeld

Wohnungseigentümer, die eine Vorauszahlung an die Wohnungseigentümerverwaltung leisten, zahlen ein sogenanntes Hausgeld. Es wird genutzt, um laufende Verpflichtungen – etwa Betriebs- und Instandhaltungskosten – sowie Kosten für die Verwaltung des Gemeinschaftseigentumes zu decken. Dabei hängt die Höhe von individuellen Parametern ab und unterscheidet sich von Wohnung zu Wohnung. Grundlage ist der Wirtschaftsplan, den die Verwaltung zusammen mit einem Verteilungsschlüssel festlegt. Dadurch wird sichergestellt, dass die Kosten für das Gemeinschaftseigentum von allen Eigentümern gleichermaßen, jedoch aus einem gemeinsamen Topf, bezahlt werden. Dazu zählen beispielsweise:

  • Hausstrom
  • Abfallentsorgung
  • Wohngebäudeversicherung
  • Hausmeister
  • Reinigung
  • Fahrstuhlwartung
  • ect.

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