Einfamilienhäuser im Stil eines Bungalows kennt wohl jeder. Die freistehenden Gebäude weisen nur ein Geschoss auf und sind in der Regel eher flach gehalten. Dadurch liegen alle Wohnräume auf einer Ebene und sind ohne Treppen oder hohe Stufen zu erreichen. Je nach Bauart kann ein Bungalow unterkellert werden. Allerdings zählt dieser in diesem Fall nicht als Wohngeschoss. Stattdessen wird er in der Regel als Hausanschlussraum genutzt. Gleiches gilt für ein etwaiges Dachgeschoss, welches vorrangig als Lagerort verwendet wird. Denn ein Flachdach ist entgegen der landläufigen Meinung nicht zwingend vorgeschrieben. Auch ein Zelt- oder Walmdach ist möglich.