In der Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt der Gesetzgeber bautechnische Standardanforderungen zum effizienten Umgang mit Energie bei Gebäuden vor. Das heißt, dass bestimmte bauliche Maßnahmen und Mindestanforderungen gelten, die Bauherren zwingend umsetzen müssen. Dabei trat die erste Fassung der EnEV bereits 2002 in Kraft und löste die Wärmeschutzverordnung und die Heizungsanlagenverordnung ab. Die Anforderungen der EnEV wurden und werden schrittweise (2004, 2007, 2009, 2014) angepasst und dabei verschärft. Hauptaugenmerk der Verordnungen liegt auf dem Primärenergiebedarf eines Gebäudes und damit auf dem Umweltschutz.